Hat die EU das iranische Todesurteil gegen Jamshid Sharmahd provoziert?

Dass Teheran aus Wut über EU-Sanktionen das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Sharmahd verhängt haben soll, wie der Grünen-Politiker Trittin unterstellt, ist eine Fantasiebehauptung, die über die reale Schwäche der EU-Reaktion hinwegtäuscht.

Von Matthias Küntzel

Mena-Watch, 24. Februar 2023

Am 21. Februar verurteilte das iranische Regime den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd wegen „Korruption auf Erden“ zum Tode. Am Morgen des 22. Februar behauptete Jürgen Trittin in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, die Sanktionspolitik der EU sei für das Todesurteil mitverantwortlich.[1] Trittin ist derzeit Obmann der Grünen Partei im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages.

Das Todesurteil gegen Sharmahd sei „ein klarer Fall von Willkürjustiz“, räumt Trittin in dem Gespräch zunächst ein. Doch dann folgt der Gedanke, den er für so bedeutsam hält, dass er ihn gleich dreimal wiederholt: Das Todesurteil sei „im Übrigen auch wohl eine Antwort auf das … fünfte Sanktionspaket gegen den Iran“, das der EU-Außenministerrat am 20. Februar 2023 beschlossen hat. Wären also die Europäer für die jederzeit denkbare Hinrichtung Sharmahds mitverantwortlich? Trittin zufolge ist dies der Fall:

Noch mal: Mein schlimmer Verdacht ist, dass die harte Art und Weise, wie wir unter der Außenministerin Annalena Baerbock auf die Menschenrechtsverletzungen im Iran reagiert haben, nun mit dazu geführt hat, dass Jamshid Sharmahd parallel zum fünften Sanktionspaket zum Tode verurteilt worden ist.“

Implizit äußert Trittin den Verdacht, es ginge Sharmahd heute besser, hätte die EU auf die Menschenrechtsverletzungen im Iran auf weniger „harte Art und Weise“ reagiert. „Das habt ihr nun davon“ – so lautet der unausgesprochene Vorwurf des Polit-Veterans.

Dieser Vorwurf ist in mehrfacher Hinsicht absurd. So kann schon von einer „harten“ Reaktion Deutschlands auf den Terror des Regimes keine Rede sein; in Bezug auf den EU-Außenministerrat vom 20. Februar trifft gar das Gegenteil zu.

Terrorlistung der Revolutionsgarden?

Eigentlich sind die Forderungen der iranischen Aufständischen klar: Europa soll den Druck, den sie dem Regime von innen bereiten, durch Druck von außen verstärken, indem seine Regierungen die Kontakte mit dem Regime abbrechen und insbesondere – das ist die Forderung Nr. 1 – die Revolutionsgarden als Terrororganisation einstufen und entsprechend listen.

Diese Forderung ist mehr als berechtigt, da die 125.000 Revolutionsgardisten Terror praktizieren: Terror gegen die eigene Bevölkerung und Terror nach außen, sei es durch Stellvertreterkriege in Jemen, Irak, in Syrien und im Libanon, sei es durch Attentate gegen Dissidenten oder Juden überall in der Welt. So berichtet der deutsche Verfassungsschutz von 160 Personen, die „Verbindungen zu den iranischen Revolutionsgarden“ haben und deren „umfangreiche Ausspähaktivitäten“ sich „insbesondere gegen (pro-)israelische beziehungsweise (pro-)jüdische Ziele“ richten.[2]

Gleichzeitig kontrollieren die Revolutionsgarden etwa zwei Drittel der iranischen Wirtschaft. Daraus folgt, dass die Terrorlistung und das damit verbundene Kontaktverbot tatsächlich erhebliche wirtschaftliche und politische Auswirkungen hätten.

Es wäre der überfällige Bruch nicht nur mit dem Regime, sondern auch mit der jahrzehntelang praktizierten Politik, dieses Regime per Dialog einbinden zu wollen – einer Politik, die krachend gescheitert ist und die die Islamisten in Teheran stets nur gestärkt hat. Immer wieder sind auf den Straßen Irans Parolen zu hören, die das Regime mit Al-Qaida und dem islamischen Staat auf eine Stufe stellen. Die Terrorlistung würde diese Zuordnung bestätigen und das Regime ebenso blamieren wie isolieren.

Schon 2009 forderte das niederländische Parlament, die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste zu setzen. Im April 2019 erklärten die USA unter Donald Trump die Revolutionsgarden tatsächlich zur terroristischen Organisation; die Biden-Regierung hält seither an dieser Einstufung fest. Im November 2022 hatten sich auch Außenministerin Annalena Baerbock sowie im Januar 2023 EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Aufnahme der Revolutionsgarde auf die EU-Terrorliste stark gemacht. Die CDU und die CSU sowie Vertreter der Grünen und der FDP schlossen sich dieser Forderung an. Der Bundeskanzler und die offiziellen Gremien der Regierungsparteien hielten und halten sich demgegenüber jedoch bedeckt.

Wie effektiv diese Terrorlistung wäre und wie sehr sie das Regime deshalb fürchtet, zeigte sich im Januar dieses Jahres. Am 19. Januar forderte das EU-Parlament mit großer Mehrheit den EU-Ministerrat und die EU- Mitgliedstaaten auf, die Revolutionsgarden „und die ihm untergeordneten Streitkräfte … in die EU-Terroristenliste aufzunehmen und alle wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeiten zu verbieten“, die mit den Garden in Verbindung stehen.[3]

Nach diesem Beschluss des EU-Parlaments sank der Wert der iranischen Währung auf einen historischen Tiefstand; die zuständigen Ausschüsse des iranischen Pseudo-Parlaments kamen überstürzt zu einer Sondersitzung zusammen4 und Irans Außenminister Hossein Amir-Abdollahian drohte in einem Telefonat mit dem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell, dass sein Land bei einer Terrorlistung den Atomwaffensperrvertrag verlassen würde.[5]

Rückschritte in der EU

In Brüssel fielen Teherans Drohungen auf fruchtbaren Boden. So lehnten die 27 Außenminister der EU, als sie wenige Tage später, am 23. Januar 2023, in der belgischen Hauptstadt zusammenkamen, die Terrorlistung der Revolutionsgarden ab und begründeten dies mit fadenscheinigen rechtlichen Bedenken – Bedenken, die FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai und andere als „Scheinargumente“ zurückwiesen.[6] Zwar forderten Deutschland, die Niederlande und Frankreich den Auswärtigen Dienst der EU auf, Optionen für eine Terrorlistung zu prüfen.

Die Versammlung aber beschränkte sich auf die weitaus harmlosere Sanktionierung von 18 iranischen Einzelpersonen und Organisationen, die mit Einreise-, Vermögens- und Geschäftssperren „bestraft“ wurden7 – und das Regime in Teheran jubelte. Europa sei angesichts der „machtvollen Botschaft“ aus dem Iran zurückgewichen, hieß es dort.

CDU-Politiker Norbert Röttgen kritisierte das Versagen des EU-Ministerrats scharf. Dieser habe mit seiner Weigerung, erste Schritte für eine Listung der Revolutionsgarden zu beschließen, „seinen Unwillen demonstriert, seine Haltung gegenüber dem Regime grundlegend zu ändern. Damit bescherte er den Mullahs einen Propagandacoup und sorgte unter den Protestierenden für eine schwere Enttäuschung.“[8]

Zwar wurde für das nachfolgende EU-Außenministertreffen am 20. Februar 2023 ein Rechtsgutachten beim Europäischen Auswärtigen Dienst bestellt; gleichwohl verschwand das Thema „Terrorlistung“ bei diesem zweiten Treffen in der Versenkung. Als hätte jemand einen „Schweigeschalter“ umgelegt, spielte dieser Punkt auch bei der Berichterstattung oder im Interview mit Trittin keine Rolle. Auch jene, die zuvor die Terrorlistung gefordert hatten, schwiegen.

Also sanktionierte das Außenministertreffen erneut lediglich 32 Einzelpersonen – Richter, Staatsanwälte, Gefängnisdirektoren sowie die Kultur- und Bildungsminister. Es war eine minimal-invasive Maßnahme, welche die iranische Aufstandsbewegung enttäuscht und das Regime kaum gekratzt haben dürfte.[9]

Dass Teheran aus Wut über diesen Beschluss das Todesurteil gegen Sharmahd verhängt habe, wie es Trittin unterstellt, ist eine Fantasiebehauptung, die über die reale Schwäche dieses Beschlusses hinwegtäuscht und vermutlich auch hinwegtäuschen soll.

Weitergehende Schritte, wie die vom CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz vorgeschlagene Ausweisung des iranischen Botschafters aus Berlin lehnte Trittin erst recht ab: Man müsse, was immer man gegen das Regime plane, „im europäischen Geleitzug“ unternehmen und „von einem gemeinsamen Vorgehen der Europäer abhängig machen.“

Dieser EU-Verweis ist freilich seit Jahrzehnten die Ausflucht, derer sich Deutschlands Iran-Politik bedient, um ihren Dialog-Kurs mit den Machthabern in Teheran zu legitimieren. Bei Trittin ist dies konsequent: Wer glaubt, dass eine zu „harte“ Iranpolitik der EU zu Todesurteilen führt, muss diese abschwächen und hoffen, damit Menschenleben zu retten.

Immerhin hat die Bundesregierung die Ermahnungen des grünen Obmanns ignoriert und noch am Tag des Interviews zwei iranische Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt – auch ohne „europäischen Geleitzug“.

Muster alt-linken Denkens

Bei Trittin erscheint das Sanktionspaket der EU als Ursache und das Todesurteil des Regimes als Folge. Vielleicht ließe sich diese Zuordnung als „Trittin-Reflex“ bezeichnen.

Sie folgt einem traditionellen Muster linken Denkens: demnach sind es stets Angriffe des Westens, auf die das Regime reagiert. Dieses Muster ist weit verbreitet. Es beginnt mit der Behauptung, der von Großbritannien und den USA unterstützte Sturz von Mossadeq habe erst den Boden für die 26 Jahre später erfolgte islamische Revolution bereitet. Und es endet mit der Annahme, erst der Sechs-Tage-Krieg von 1967 und die nachfolgende Besatzung Gazas und des Westjordanlands hätten Teherans Israelhass verursacht.

Man will vom nachlesbaren Revolutionsprogramm des islamistischen Regimes, seinen ideologischen Triebkräften und religiösen Leidenschaften und seiner auf den zwölfen Imam ausgerichteten Verfassung nichts sehen und nichts hören, sondern pflegt stattdessen in Permanenz die Illusion, das „Problem“ durch weniger „Härte“ und mehr „Nettigkeit“ lösen zu können.

Anders als bei den Äußerungen Annalena Baerbocks entbehrt Trittins Einlassung zudem der Empathie. Jamshid Sharmahd, der Name des am Vortag zum Tode Verurteilten kommt ihm gerade einmal über die Lippen. Ansonsten erwähnt er ihn bloß indirekt und das klingt dann so:

Der Betreffende ist aber ja schon länger im Gewahrsam der iranischen Machthaber, übrigens importiert, aus einem anderen Land herbeigeführt.“

„Gewahrsam“ statt Folter und Isolationshaft; „Import“ statt gewalttätige Verschleppung – Sprache ist verräterisch. Wer so spricht, wettet darauf, dass das Regime eine Zukunft hat und nicht die Opposition. Er steht mit jenen führenden Beamten des Auswärtigen Amtes im Bunde, die einen Machtwechsel in Iran als „Katastrophe“ bezeichnet haben, der zur „Instabilität in der gesamten Region führen könne“, wie ein Medienbericht enthüllte.[10]

Wer aber einen Machtwechsel im Iran nicht befürwortet sondern befürchtet, verkennt, worum es geht.

Es geht nicht allein um die Frage des Fortbestandes eines Terrorregimes oder der Freiheit für die Bevölkerung, sondern gleichzeitig um eine Weichenstellung globaler Dimension: Der Sieg der iranischen Frauen wäre ein Meilenstein für die Befreiung der Frauen überall auf der Welt und ein riesiger Rückschlag für die internationale islamistische Bewegung. Die demokratische Selbstbefreiung Irans würde den externen Terror der Revolutionsgarden im Nahen und Mittleren Osten beenden und Frieden mit Israel möglich machen. Und schließlich kann nur die Abschaffung der Islamischen Republik die von ihr ausgehende nukleare Bedrohung beenden.

Der grüne Obmann im Auswärtigen Ausschuss scheint das nicht zu verstehen. Man darf gespannt sein, ob die grüne Partei über Mitglieder verfügt, die seine Einlassungen vom 22. Februar kritisieren.

[1] https://assets.deutschlandfunk.de/f3130648-04d4-4f7c-b4f9-f54bffe299f2/original.pdf

[2] Bundestagsdrucksache 20/5116, S. 2, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Proteste gegen das Mullah-Regime im Iran und innenpolitische Auswirkungen“, sowie Bundestagsdrucksache 20/5371, S. 2, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Aktivitäten und Straftaten der sogenannten islamischen Revolutionsgarde in Deutschland“.

[3] So Punkt 11 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2023 zur Reaktion der EU auf die Proteste und Hinrichtungen in Iran (2023/2511 (RSP)).

[4] Mideast Mirror, 19. Januar 2023.

[5] Mideast Mirror, 23. Januar 2023.

[6] „Wir tun nicht genug“ – Interview mit Bijan Djir-Sarai, in: FAZ, 25. Januar 2023.

[7] Thomas Gutschker, EU sanktioniert Iran, ist aber uneins über Revolutionsgarde, in: FAZ, 24. Januar 2023.

[8] Norbert Röttgen, Iran’s revolution of freedom, European Council on Foreign Relations, 06. Februar 2023.

[9] Auch zwei Minister betroffen: EU verhängt neue Sanktionen gegen den Iran, ZDF.de, 20.02.2023.

[10] Björn Stritzel und Maximilian Both, Regierung findet keine klare Linie. Aufstand im Iran spaltet Baerbock-Ministerium, in: Bild.de, 08. Oktober 2022.

Die Originalveröffentlichung findet sich
hier.

Bild: Jamshid Sharmahd vor Gericht, 21. Juni 2022 · Autor: Mohammadhosein Movahedinejad · Quelle: Wikimedia Commons · Lizenz: CC BY 4.0 · Bild wurde zugeschnitten.