Kontaminiertes Terrain

Uralt-Ängste, Ressentiments und Projektionen im deutschen Beschneidungsdiskurs. Anmerkungen zu einer laufenden Diskussion

Von Matthias Küntzel

perlentaucher.de, 8. August 2012

63 Jahre lang galt die Beschneidung von Säuglingen und Kindern als verfassungskonform. Sie entspreche, so hieß es, dem Kindeswohl. Im Mai 2012 interpretierten Kölner Richter das Grundgesetz neu: Die Beschneidung laufe dem Interesse des Kindes zuwider und sei mithin ein Verfassungsverstoß.

Diese Neubewertung setzte eine Welle des Abscheus, der Empörung, des Entsetzens über Säuglings- und Kinderbeschneidungen frei. Was jahrzehntelang niemanden interessierte, wurde über Nacht zum Hype: „Eine Religion, die eine regelmäßige Körperverletzung von Minderjährigen … im Programm hat, steht in einem Dauerkonflikt mit wesentlichen Zielen der Verfassung – und zwar umso tiefgreifender, je freiheitlicher und säkularer der Staat ist“, behauptete der Leitartikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, mit dem die Debatte begann.[1]

Politiker wurden aktiv. Während sich der Bundestag bislang um die Kinder muslimischer und jüdischer Eltern wenig scherte, wies ihm die Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion nunmehr beim Kampf gegen die Beschneidung eine Art Vormundschaft zu: „Ihnen [den Kindern jüdischer und muslimischer Eltern] müssen wir klar zur Seite stehen und eine Stimme geben, wenn es um solche gesellschaftlichen Entwicklungen geht.“[2]

Diesem Anliegen schlossen sich mehr als 600 deutsche Ärzte und Juristen an.[3] Sie verfassten einen Aufruf, der im Tremolo höchster Erregung die Säuglingsbeschneidung mit der Genitalverstümmelung von Mädchen gleichsetzt und als „(sexuelle) Gewalt gegenüber nicht einwilligungsfähigen Jungen … mit hohem Risiko für bleibende genitale Beschädigungen und seelische und sexuelle Beeinträchtigungen“ an den Pranger stellt.

Damit stempelten die Ärzte und Juristen mehr als 98 Prozent aller männlichen jüdischen Israelis als Missbrauchsopfer und als Mitglieder einer Risikogruppe mit psychischen und sexuellen Handicaps ab. Wo kommen diese Emotionen her – der Tumult über angebliche „Verstümmelungen“, die Empathie für die Opfer nicht-christlicher Eltern, die Wut gegen „Schnibbler“ und alle, die sie schützen?

Den richtungsweisenden Hinweis liefert eine Karikatur, die der Berlin-Kurier am 17. Juli 2012 veröffentlichte und die einen mit einer langen Kutte bekleideten „judennasigen“ Geistlichen zeigt. In der einen Hand hält er einen noch blutigen Dolch, in der anderen den Penis und Hodensack seines Gegenüber – eines mit der jüdischen Kippa bekleideten Jungen. „Oh – oh, heute ist nicht mein Tag“ ruft der blutbefleckte Beschneider, während der Judenjunge ihn tröstet: „Kopf hoch, es wird bald nicht mehr strafbar!“.[4]

Dieses Bild sagt wenig über das zu Betrachtende, viel aber über den Betrachter aus. Es belegt, dass sich die Beschneidungsdebatte auf einem Terrain entfaltet, auf dem jede Menge Uralt-Ängste, Ressentiments und Projektionen hausen. Es zeigt, wie das Urteil des Kölner Landgerichts über die Beschneidung eines Muslims gleichwohl Phantasien des Antisemitismus mobilisiert. Es steht in der Tradition antisemitischer Beschneidungskarikaturen, in denen eine riesengroße Schere das Bild dominiert – als angsteinflößendes Symbol der Kastration.[5]

Der Topos der Beschneidung habe seit Jahrhunderten „bei den Unbeschnittenen unzweifelhaft das Gefühl des Unheimlichen verstärkt, das die Juden ihnen bereiten“, erläuterte 1946 der Arzt und Analytiker Otto Fenichel. „Psychoanalytiker sind deshalb der Meinung, dass die Beschneidung, die fremd und in unbewussten Tiefen doch vertraut ist, in derselben Weise wirkt wie andere Bräuche, welche die Juden für eine Projektion von Zügen des Teufels geeignet erscheinen lassen.“[6]

Beschneidung und Ritualmordlüge

Zu den berühmtesten Dokumenten mittelalterlicher Judenfeindschaft gehört ein Holzschnitt von 1493, der darstellt, wie ein auf einem Tisch stehendes Christenkind durch eine Gruppe von Juden gleichzeitig beschnitten und durch weitere Einstiche in den Körper gemordet wird.[7] Es beweist, wie man den Ritus der Beschneidung, der nur jüdischen Säuglingen galt, auf Christenkinder übertrug und in der Projektion bis zum Gemetzel steigerte.

Die gedankliche Verbindung zwischen Beschneidungsphobie und (stets nur Juden angelasteten) Ritualmordphantasie hob auch Léon Poliakov, der Historiker des Antisemitismus, hervor. Er zitiert aus den Anschuldigungen, die anlässlich der vermeintlichen Ritualmordaffäre von Tyrnau (1494) erhoben wurden:

„Erstens wird ihnen [den Juden] in der Überlieferung ihrer Vorfahren gesagt, dass das Blut eines Christen ein hervorragendes Mittel sei, um eine durch die Beschneidung hervorgerufene Wunde zu heilen. Zweitens sehen sie, dass das Blut die Zubereitung eines Gerichts ermöglicht, das die gegenseitige Liebe weckt. Drittens haben sie festgestellt, dass für an monatlichen Blutungen Leidenden, ob sie Mann oder Frau sind, das Blut eines Christen ein hervorragendes Heilmittel bildet.“[8]

Während sich das Märchen vom menstruierenden Juden im Laufe der Jahrhunderte erledigte, blieb das Horrorbild vom blutigen Messer in Judenhand virulent. Wir finden es in der Figur des Shylock, der einem Christen „ein Pfund Fleisch“ aus der Rippe schneiden will, in der Darstellung des „Stürmer“, wo es acht blonde Christenkinder mit aufgeschlitzter Kehle zeigt sowie im Juli 2012 als eindrückliche Kastrationswarnung im Berlin-Kurier.

Dies aber kennzeichnet das Neue der Situation: Indem die Richter die Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen zum Anlass nahmen, um auch die jüdische Säuglingsbeschneidung für verfassungswidrig zu erklären, sprengten sie nicht nur das Sicherheitsventil, das die Juden in Deutschland seit 1945 vor antisemitischem Rassismus und der Kriminalisierung ihrer Religion schützte. Sie lösten zugleich eine mehr reflexhaft als reflektiert geführte Debatte aus, in der das Unbewusste seine Spielchen treibt.

Es ist bemerkenswert, dass gerade die sich als „progressiv“ verstehenden Verfechter des Kölner Urteils dies nicht sehen. Sie reduzieren die Säuglingsbeschneidung auf einen ultra-orthodoxen Brauch, der bei etwas gutem Willen von der Mehrheit der Juden modernisiert oder abgeschafft werden könne. So tritt die Giordano Bruno Stiftung – laut Selbstdarstellung eine „Denkfabrik für Humanismus und Aufklärung“ – dafür ein, „die Forderungen progressiver Juden … zu unterstützen, die die archaischen Riten ihrer Vorväter längst überwunden haben.“[9]

Abgesehen von dem merkwürdigen Beigeschmack, der aufkommt, wenn deutsche Nicht-Juden darüber bestimmen wollen, wer unter welchen Bedingungen zum Judentum gehört, ist ihr Vertrauen auf „progressive Juden“ nicht nur leichtfertig, sondern geradezu aussichtslos.

Während ansonsten auf zwei Juden bekanntlich drei Meinungen kommen, verhält es sich beim Thema Beschneidung umgekehrt: Hier ziehen Juden mit völlig unterschiedlichen Positionen – in Deutschland etwa Dieter Graumann, Micha Brumlik und Rolf Verleger – an einem Strang. Die mehrtausendjährige Tradition der Säuglingsbeschneidung, die am 8. Tag nach der Geburt des Kindes mit dem Fest der Namensgebung zusammenfällt, ist heute auch bei säkularen Juden etabliert. Niemand muss damit einverstanden sein. Sie aber zu kriminalisieren, bedeutet für Juden noch etwa mehr als das, was es für Christen bedeutete, würde ein Landgericht Weihnachten für verfassungsfeindlich erklären.

Wie gut der „aufgeklärte“ Kampf gegen die „Propagandisten archaischer Riten“ mit den archaischen Mustern des Antisemitismus harmoniert, stellte die Giordano Bruno Stiftung mit einer am 19. Juli 2012 veröffentlichten Karikatur unter Beweis. Sie zeigt einen orthodoxen Juden mit Ringellöckchen und einen Mullah mit Turban, die triumphierend ihre blutspritzenden Dolche gen Himmel richten und mit der anderen Hand ein Plakat mit der Aufschrift: „Für das Recht auf Beschneidung kleiner Jungs“ halten. Die Szene spielt sich im Bundestag ab, wo die Abgeordneten wie die Besucher einer Moschee auf dem Boden kauern, um das Plakat und dessen Dolchträger anzubeten.[10]

Auch hier brachte die Phantasie des Karikaturisten die unbestimmte Angst deutscher Rezipienten in eine präzise Form: Von diesen merkwürdig exotischen Leuten scheint Gewalt und Vergeltung zu drohen, die sexuelle Formen anzunehmen vermag. Was im Falle der „aufgeklärten“ Giordano Bruno Stiftung wie ein Ausrutscher wirkt, basiert in Wirklichkeit auf einer Jahrhunderte alten Tradition.

Fortschrittsfetisch und Judenhass

Tradierte antisemitische Bilder trugen erheblich dazu bei, dass im 18. Jahrhundert mit der Ablösung der Priester durch Ärzte und der Entwicklung der modernen Medizin die Juden pathologisiert und als Ursache vermeintlicher Übeltaten angeprangert wurden.

„Den eigentlichen Kontext dieser religionsfeindlichen Atmosphäre bildete der Einfluss der Wissenschaft und der dadurch vermittelte Glaube an das Rationale, Messbare, Bestimmbare“, berichtet Klaus Hödl. „Da alles nicht der Norm Entsprechende als bedrohlich und pathologisch angesehen wurde, musste auch das religiös-orthodoxe Verhalten der Juden der christlichen Umwelt als übertrieben und dadurch als merkwürdig, abartig, krank erscheinen.“[11]

Man monierte schon damals, was ein Kinderchirurg heute so formuliert: “Bei Beschneidungen aus religiösen Gründen gibt es keinen medizinischen Nutzen.“[12]

So könnte auch der nachfolgende Text, den die Pariser Zeitschrift La Feuille du Salut public [Das Blatt des öffentlichen Wohls] 1793, also auf dem Höhepunkt der Französischen Revolution, veröffentlichte, den Debatten der letzten Wochen entnommen sein:

„Wie viele Kinder können als Opfer dieser jüdischen Satzung [der Beschneidung] umkommen, noch ehe der Irrtum überhaupt beseitigt werden kann? Dieses die Gesellschaft interessierende Thema hat noch nicht die Aufmerksamkeit der Gesetzgeber auf sich gelenkt. Es bedarf eines klar umrissenen Gesetzes, das den Nachkommen Abrahams die Beschneidung der männlichen Kinder verbietet.“[13]

Wir erkennen auch hier: die scheinheilige Sorge um das Wohl jüdischer Kinder, die Denunziation des religiösen Rituals als „Irrtum“, den Verweis auf das große Interesse der Gesellschaft für dieses Thema sowie den Appell an den Gesetzgeber, die Beschneidung durch „ein klar umrissenes Gesetz“ zu unterbinden. Man gewinne „den deutlichen Eindruck“, resümiert Léon Poliakov, der diese Passage zitiert, „dass der durch den Kult der Vernunft entfaltete Fanatismus seine Heftigkeit ihnen [den Juden] gegenüber verdoppelte, … wobei dieser Fanatismus sich aus den traditionellen judenfeindlichen Empfindungen heraus verstärkte.“[14]

„Vernunft“ ist in der Tat keine ethische Größe an sich. „Der antijüdische Komplex … stellt den Logos, die Vernunft, in seinen Dienst“, analysierte 1949 der Antisemitismusforscher Hans Ornstein, „um sie im geistigen Kurzschluss für Vorurteile (und) Rationalisierungen zu missbrauchen.“[15] Dies zu erkennen, bedeutet nicht, auf die Kritik der Religion zu verzichten oder Blasphemien zu unterdrücken. Es bedeutet, die säkulare Ersatzreligion, den Kult der Vernunft, in diese Kritik mit einzubeziehen.

Hermetische Abschottung

In der gegenwärtigen Debatte aber wird der Glaube an Vernunft und Wissenschaft bewusst- und geschichtslos von 1793 in die Gegenwart transferiert – so als ab es die Shoah nie gegeben habe. Dabei ist unterschwellig auch die jüngste „antisemitische Dreckwelle“ (Hannes Stein) mit dem Massenmord verschränkt.

Erneut tritt das in Deutschland und Österreich so virulente Bedürfnis, in den Juden Täter zu sehen, zutage: „Wenn der Bürger schon zugibt, dass der Antisemit im Unrecht ist, so will er wenigstens, dass auch das Opfer schuldig sei.“[16] Ausdruck dieses schadenfrohen Kalküls ist die neu entdeckte Hassvokabel vom „Schnibbler“, die diesen Sommer die Runde macht.

Ergänzend gilt der von Micha Brumlik angesprochene Umstand, „dass die meisten säkular, keineswegs religiös lebenden Juden ihre Knaben beschneiden lassen“, weil „die Beschneidung ein Ausdruck jüdischen Überlebenswillens nach der Shoah und damit für viele Eltern zu einer moralischen Verpflichtung geworden ist.“ Diese betrachteten „die Beschneidung gleichsam als Zeichen … des ,wir sind immer noch da, und zwar so, wie wir leben wollen‘“[17]

Warum schottet sich die laufende Diskussion gegen dieses Motiv jüdischer Beschneidung geradezu hermetisch ab?

Mit ungewöhnlicher Starrsinnigkeit stellen sich die Beschneidungskritiker auch gegenüber den Alarmrufen der Repräsentanten jüdischer Körperschaften taub. Netanel Wurmser, Landesrabbiner von Baden-Württemberg: Das Urteil „weckt Erinnerungen an schlimmste Szenarien jüdischer Verfolgung.“ Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner: „Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft.“[18] Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland: „Würde die Beschneidung in Deutschland verboten, würde dies ein jüdisches Leben hier unmöglich machen. Dann müssten wir gehen.“[19]

Dass die NPD der letztgenannte Aussage freudig applaudiert und „allen Verstümmelungslobbyisten, religiös motivierten Tierquälern und anderen Fanatikern, die uns Deutschen ihre Vorstellung von Religionsfreiheit aufzwingen wollen, eine gute Heimreise“ wünscht, kann nicht weiter überraschen.[20]

Schwieriger ist die kalte Hartnäckigkeit zu erklären, mit der ein großer Teil des linksliberalen und progressiven politischen Lagers das Kölner Urteil gegen jüdische Proteste zu verteidigen sucht. Exemplarisch ist ein Beitrag der linksliberalen Wochenzeitung Jungle World.

„Recht vor Glaube!“ fordert darin die Autorin Hannah Wettig. Das Kölner Landgericht argumentiere „verfassungsrechtlich korrekt“ und habe gut daran getan, „Gruppensonderrechte“ zu verneinen. So nämlich würde Recht funktionieren: „allgemein und abstrakt“. Das Gericht habe damit eine „Schlechterbehandung jüdischer und muslimischer Kinder“ durch Beschneidung verhindert: „Das ist das Gegenteil jedweder rassistischen Ideologie.“ Mehr noch: Indem das Gericht die körperliche Unversehrtheit dieser Kinder schütze, habe es „eine zwingende Lehre aus der deutschen Geschichte“ gezogen.[21]

Wir sehen: Die Autorin hat den Standpunkt, dass die Säuglingsbeschneidung dem Kindeswohl und damit auch der Verfassung widerspricht, verinnerlicht. Sie will die Kinder der Juden von der traditionellen Form, jüdisch zu werden, befreien. Sollten die Juden in Deutschland sich dagegen wehren, blockierten sie „eine zwingende Lehre“ die aus der Nazizeit zu ziehen sei.

Die deutsche Geschichte erfordere allerdings nicht nur die Befolgung des Kölner Richterspruchs, sondern gebiete zugleich, „alles zu unternehmen, um jüdisches Leben in Deutschland zu ermöglichen“, fährt Hannah Wettig fort. „Dieser Widerspruch lässt sich nicht auflösen. … Eine Auflösung verspräche allein die Änderung des Rituals“ – also die Abschaffung der 4.000 Jahre alten Tradition, über die man seit gut vier Wochen in Deutschland diskutiert.

Gewiss: Die Autorin wünscht den deutschen Juden keine „gute Heimreise“. Sie führt die in Deutschland unbekannte Gruppe Jews Against Circumcision als leuchtendes Vorbild an und will aus der deutschen Geschichte lernen. Gleichwohl nimmt sie die von Dieter Graumann angekündigte Konsequenz – „Dann müssen wir gehen!“ – in Kauf.

Der Bundestagsbeschluss

Wir können froh sein, dass die etablierten Parteien den Protest der Juden und Muslime nicht ignorierten. Deren Widerspruch trug dazu bei, dass am 19. Juli 2012 der Bundestag die Bundesregierung aufforderte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.“[22]

Damit verdeutlichte der Bundestag als maßgebliche gesetzgebende Instanz, dass für ihn die Grundgesetzauslegung der Kölner Richter nicht gilt. Man könnte und sollte es hierbei eigentlich belassen und das Urteil des Kölner Landgerichts als punktuelle Verirrung ad acta legen.[23]

Leider ist jedoch mit dem Gegenteil zu rechnen. So geht angesichts der „emotionalen Debatte“ die Bundesregierung davon aus, dass das für den Herbst geplante neue Bundesgesetz über die Beschneidung vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird, die Diskussion darüber also lange noch weitergeht. So wird bereits Volkes Stimme in Form erster Umfrageergebnisse zugunsten des Beschneidungsverbots ins Spiel gebracht. So wälzt man den grotesken Plan, die Beschneidung und damit das Judesein in Deutschland für kriminell, aber nicht strafbar zu erklären. So wird, um das Kölner Urteil zu verteidigen, die Angst vor dem Untergang des Abendlandes geschürt.

Tatsächlich aber droht niemand den Christen und Atheisten hierzulande eine Zwangsbeschneidung an. Es gab auch keine islamistische Beschneidungsoffensive, der ein einsamer Richter im letzten Moment mutig entgegentrat. Es sind in diesem einen Fall nicht die Islamisten, sondern die Richter in Köln, die das Verhältnis von Religion und Gesellschaft – von jüdischer Religion und Grundgesetz – derart revidierten, dass die Welt mal wieder erschrocken auf Deutschland blickt – zu Recht.

Dieser Beitrag erschien später in der Zeitschrift “Kirche und Israel. Neukirchener Theologische Zeitschrift”, 27. Jg., Heft 2/2012, S. 177 bis 184.
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[1] So in einem Leitartikel der FAZ: Georg Paul Hefty, Strafbare Beschneidung, FAZ vom 29. Juni 2012. Die antijüdische Stoßrichtung dieser Aussage ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beschneidung nur im Judentum obligatorisch ist. Der Islam hat sie nicht „im Programm“; der Koran erwähnt sie nicht.

[2] Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, 189. Sitzung, 19. Juli 2012, S. 22834.

[3] http://blasphemieblog2.wordpress.com/2012/07/25/offener-brief-zur-beschneidung-religionsfreiheit-kann-kein-freibrief-fur-gewalt-sein/

[4] http://www.berliner-kurier.de/politik—-wirtschaft/auf-den-punkt-gebracht-die-besten-kurier-cartoons,7169228,11950508.html# Bei dem Bild nach rechts weiterspringen. (Am 2. August 2012 eingesehen.)

[5] Derartige Abbildungen finden sich zum Beispiel in dem Bildband „Images et Traditions Juives“ von Gerard Silvan (Editions Astrid, France), 1980, S. 173 und 265.

[6] Otto Fenichel, Elemente einer psychoanalytischen Theorie des Antisemitismus (1946), in: Ernst Simmel (Hg.), Antisemitismus, Frankfurt 1993, S. 53.

[7] Dokumentiert u.a. in A.G. Gender-Killer (Hgs.), Antisemitismus und Geschlecht, Münster 2005, S. 41

[8] Zit. nach Léon Poliakov, Geschichte des Antisemitismus Bd. II, Worms 1978, S. 67, Fußnote 32.

[9] Michael Schmidt-Salomon, Bundestag will Kinderrechte beschneiden, auf: www.giordano-bruno-stiftung.de, 19. Juli 2012.

[10] http://www.giordano-bruno-stiftung.de/ (Am 2. August 2012 eingesehen.)

[11] Klaus Hödl, Die Pathologisierung des jüdischen Körpers, Wien 1997, S. 195 und 198.

[12] Maximilian Stehr, Unzumutbare Schmerzen, in: Der Spiegel, 30/2012, 23. Juli 2012, S. 125.

[13] Léon Poliakov, Geschichte des Antisemitismus, Bd. VI., Worms 1987, S. 17.

[14] Ebd.

[15] Hans Ornstein, Der antijüdische Komplex, Zürich 1949, S. 62.

[16] Max Horkhemer, Theodor W, Adorno, Dialektik der Aufklärung, Frankfurt 1996, S. 203.

[17] Micha Brumlik, „Judentum und Islam hier nicht erwünscht“, in: Frankfurter Rundschau, 26. Juni 2012, sowie im Gespräch mit Ayala Goldmann, M. Brumlik, Beschneidungsdebatte nicht ,neurotisch‘, in Deutschlandradio Kultur, 27. Juli 2012.

[18] Europäische Rabbinerkonferenz kritisiert Beschneidungsverbot scharf, in: Tagesspiegel, 12. Juli 2012.

[19] Hans Riebsamen, Schnitt und Schmerz, in: FAZ, 28. Juni 2012.

[20] www.npd.de, Nach konsequentem Beschneidungsverbot – Politik setzt Justiz unter Druck, 16. Juli 2012.

[21] Hannah Wettig, Recht vor Glaube!, in: Jungle World Nr. 29, 19. Juli 2012.

[22] BT-Drucksache 17/10331 vom 19. Juli 2012.

[23] Mit einer Einschränkung. Auch wenn die Kölner Richter und das Gros der Diskussionsbeiträge dies ignorieren, liegen zwischen den beiden Beschneidungsritualen Welten. Muslimische Beschneidungen sind nicht obligatorisch und finden nicht am 8. Lebenstag des Säuglings sondern im Alter von 4 bis 12 Jahren statt. Sie stellen somit einen erheblich massiveren Eingriff für Physis und Psyche des Kindes dar. Inzwischen rufen Muslime dazu auf, das Kölner Urteil zum Anlass einer umfassenden Debatte über Sinn und Form der muslimischen Kinderbeschneidung zu nutzen – eine Forderung, die in meinen Augen Unterstützung verdient. Das Ziel einer solchen Diskussion sollte der Verzicht auf die Beschneidung von Muslimen oder deren Durchführung im frühesten Babyalter sein.