Beschämendes Schweigen

Die Todesdrohungen aus Teheran gegen den Dichter und Sänger Shahin Najafi werden in Deutschland ignoriert

Von Matthias Küntzel

Deutschlandradio Kultur, "Politisches Feuilleton", 31. Mai 2012

Gab es das schon, dass eine Hinrichtung in Deutschland öffentlich angekündigt und dem Mörder ein Kopfgeld von 100.000 Dollar versprochen wird?

Seit knapp vier Wochen steht Shahin Nadschafi, ein 31-jähriger Dichter und Sänger, auf der Todesliste des iranischen Regimes. Hunderttausende in Iran lieben seine Musik und die Texte seiner Lieder, die von Frauenrechten, Religion und Freiheit handeln. Für eines dieser Lieder wurde Shahin in Iran zu Hundert Peitschenhieben und drei Jahren Haft verurteilt. Er konnte rechtzeitig nach Deutschland fliehen, wo er seit 2005 lebt und seine künstlerische Karriere entfaltet.

Seine neueste Single stellte er am 7. Mai dieses Jahres ins Netz. Darin bittet er einen schiitischen Heiligen, den 10. Imam, er möge zur Erde zurückkehren und die Missstände im heutigen Iran beseitigen.

Wenige Stunden später begannen die staatlich kontrollierten Medien Irans einen Tötungsbefehl gegen Shahin zu verbreiten. Sie nutzten hierbei eine Fatwa, also das Rechtsgutachten eines Großayatollah, die jede “Schmähung” des 10. Imam als Religionsbeleidigung und als Abfall vom Glauben definiert – ein Delikt, auf das in Iran die Todesstrafe steht.

Seither stellen die Regime-Medien Fotos des Sängers ins Netz, auf denen sein Kopf in einem Fadenkreuz liegt oder Einschusslöcher aufweist. Gleichzeitig werden Demonstrationen für die Ermordung Shahins organisiert. In Deutschland sollen iranische Stellen das Todesdekret gezielt an hier lebende Iraner weitergeleitet haben. Kölner Islamisten prahlen auf Facebook damit, Shahin in Kürze aufzuspüren und abzustechen.

Mit dieser Menschenjagd, die an die schlimmsten Exzesse der mittelalterlichen Inquisition erinnert, zeigt der iranische Gottesstaat sein Gesicht. Man gibt vor, die Religion zu schützen und greift doch in Wirklichkeit zum Terror, um den Freiheitsimpuls der Iranerinnen und Iraner zu zerschlagen.

Neu ist, dass Teheran nunmehr in aller Öffentlichkeit zu einem politischen Mord auf deutschem Hoheitsgebiet aufruft. Schon deshalb ist eine energische Reaktion der Bundesregierung längst überfällig.

Zugleich enthüllt diese Menschenjagd den Wesenskern des Regimes: Seinen Hass auf die Freiheit. Dieser Hass ist der primäre Grund, warum das Regime erst Israel – die einzige freiheitliche Demokratie der Region -, später aber auch das liberale System des Westens auslöschen und durch eine Scharia-Diktatur ersetzen will.

Im Aufruf, Shahin Nadschafi zu töten, steckt das Ansinnen, die Freiheit allgemein zu töten. Demgegenüber heißt Shahin zu verteidigen, die Freiheit überall zu verteidigen.

Oder auch nicht! Ich jedenfalls empfinde es als Schande, dass die Bundesregierung diesen Übergriff der Mullahs bislang stillschweigend schluckt – ohne den iranischen Botschafter einzubestellen, ohne den bedrohten Sänger demonstrativ ins Bundeskanzleramt einzuladen.

Ich finde es beschämend, dass ein Bundestagsausschuss letzte Woche die Einladung an eine Delegation oppositioneller Iraner zur Diskussion der Lage der Menschenrechte in letzter Minute und ohne Angabe von Gründen zurückgezogen hat.

Und die Dichter und Denker dieses Landes? Abgesehen von Günter Wallraff blieb die deutsche Kunstszene auffällig still. In Schweden wird ein Solidaritätskonzert für Shahin Nadschafi organisiert. Warum nicht hier? Hält man den Mordaufruf aus Teheran für einen “Übersetzungsfehler” oder hat man sich mit dem Verbrechen bereits arrangiert?

Erstmals kündigt der Iran eine Hinrichtung in Deutschland öffentlich an. Vor 20 Jahren gelang es iranischen Schergen, den populären Entertainer Fereydoun Farokhzad in seiner Bonner Wohnung mit 40 Messerstichen zu töten. Letztes Jahr tötete in Baku ein Unbekannter den Journalisten Rafik Taghi, gegen den das Regime sechs Jahre zuvor eine Fatwa erließ. Ist nun Shahin Nadschafi an der Reihe?

Es ist an der Bundesregierung, endlich zu handeln, und dafür zu sorgen, dass der Tötungsbefehl annulliert wird.

MERKWÜRDIGKEITEN

Eine Nachbemerkung

Zur Vorbereitung des oben dokumentierten Radiokommentars wandte ich mich mit folgenden zwei Fragen an das Pressereferat des Auswärtigen Amts:

„1) Wie bewertet das Auswärtige Amt den Mordaufruf gegen Najafi? 2) Welche Schritte unternahm das Auswärtige Amt, um Iran zu einer Einstellung jener Mordkampagne zu veranlassen?“

Außerdem bat ich für den Fall, dass „der Außenminister oder eine andere Stelle Ihres Hauses eine öffentliche Erklärung zu Najafi abgegeben haben sollte“, um deren Zusendung.

Das Pressereferat beantwortete meinen Brief am 24. Mai 2012 wie folgt (ich zitiere den gesamten Wortlaut): „Aus dem AA hieß es, man nehme die gegen Shahin Najafi gerichteten Drohungen sehr ernst. Die zuständigen Sicherheitsbehörden seien eingeschaltet. Man sei zu dem Fall auch in Kontakt mit der iranischen Botschaft in Berlin.“

Was heißt das? Auf der einen Seite nimmt die Bundesregierung die Morddrohungen „sehr ernst“. Es geht, dies ist hier offiziell bestätigt, um Leben oder Tod.

Auf der anderen Seite hat sich die Bundesregierung in den ersten zwei (mittlerweile drei!) Wochen seit Beginn der Mordkampagne öffentlich nicht hierzu geäußert. Man sei aber, so versichert uns das Pressereferat, mit dem iranischen Botschafter „in Kontakt“.

Wiegt sich diese riesige Behörde mit ihren unzähligen Abteilungen und Spezialisten tatsächlich in dem kindlichen Glauben, man könne durch stille Kontakte mit den Repräsentanten des Regime die – mit der Billigung jenes Regimes verbreitete! – Fatwa wieder rückgängig machen? Hat diese Regierung immer noch nicht verstanden, dass Teheran die Leisetreterei als Zeichen von Schwäche interpretiert und somit als Ermutigung, bei den Provokationen zuzulegen? Deutschland ist kein Zwergstaat und kann dem Iran gegenüber Einfluss geltend machen. Warum wird dies in einer Frage von Leben oder Tod unterlassen?

Natürlich geht es nicht um Schahin allein: Unter Iranerinnen und Iranern ist dieser Musiker ungemein populär. Er verkörpert den Aufbruch und Veränderungswillen der iranischen Jugend, die sich von den Mullahs emanzipiert haben. Wie kann die deutsche Regierung vom arabischen Frühling schwärmen und andrerseits, wenn es konkret wird, den iranischen Freiheitswillen derart schmählich verraten?

Und der Bundestag, dessen Aufgabe darin besteht, die Regierung kontrollieren und ihr, falls nötig, Feuer unterm Hintern zu machen? Dessen Shahin-Engagement illustriert eine Episode, über die einzig und allein die Berliner Zeitung schrieb.

Letzte Woche, am 24. Mai 2012, war für den frühen Morgen eine Sitzung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages angesetzt. Wichtigstes Thema der Tagesordnung war die Lage der Menschenrechte in Iran – ein Thema, dessen dramatische Aktualität am 14. Tag der Fatwa gegen Shahin jedem der 18 Bundestagsabgeordneten dieses Ausschusses offenkundig sein musste.

Für diese Diskussion wurden nach iranischen Quellen zehn Vertreter der iranischen Opposition ins Bundeshaus eingeladen, darunter Prinz Reza Pahlavi, der 51-jährige Sohn des letzten Schah, der dafür eintritt, die Theokratie durch eine säkulare Demokratie zu ersetzen.

Wenige Stunden vor Sitzungsbeginn, am Mittag des 23. Mai 2012, zog jedoch der von dem Grünen Tom Koenigs angeführte Menschenrechtsausschuss seine Einladung an die iranischen Oppositionellen zurück.

„Das war für mich verwunderlich, der Ausschuss gab mir auch keinerlei Erklärung“ – beschwerte sich Reza Pahlavi in einem Gespräch mit der BZ. Auf Nachfrage der BZ erklärte eine Sprecherin des Parlaments: „Das Gespräch wurde aus terminlichen Gründen abgesagt. Derzeit ist offen, ob es nachgeholt wird.“ („Irans Opposition braucht die Hilfe des Westens“, in: Berliner Zeitung, 25. Mai 2012)

Diesen Vorfall als „Brüskierung“ zu bezeichnen, wäre wohl eine Verniedlichung. Eher war dies ein (abschließendes?) Statement über den Stellenwert, den der Deutsche Bundestag der Demokratiebewegung innerhalb und außerhalb des Iran beimisst.

Hatte zuvor die Exekutive in Gestalt des Bundesaußenministers bei den Parlamentariern interveniert und eingedenk der am selben Tage stattfindenden Atomgespräche von Bagdad um jene Ausladung ersucht? Oder waren es die unmittelbaren „Kontakte mit der iranischen Botschaft in Berlin“, die für diesen Affront in letzter Minute sorgten?

Vielleicht sollten sich die Abgeordneten mal die Bundestagsdrucksache 11/4057 vom 22. Februar 1989 besorgen. Damals war die Fatwa gegen Salman Rushdie aktuell. Die Drucksache dokumentiert eine gemeinsame Erklärung der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP.

Darin wird die Todesfatwa gegen Rushdie als „eine Kriegserklärung gegen unser Rechts- und Wertesystem, gegen das Völkerrecht und gegen die universellen Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen“ bezeichnet. Khomeini müsse seine Fatwa „für null und nichtig“ erklären: „Der freiheitliche Geist unserer Verfassung erlaubt kein Zurückweichen vor solchen Drohungen.“

Zutreffende Worte, die, wenn wir sie heute ernstnehmen, nur zwei Möglichkeiten lassen: Entweder es gibt heute jenen „freiheitlichen Geist“ der Verfassung nicht mehr oder der Bundestag weicht „unerlaubterweise“ vor den Mullahs zurück.

Ich kenne derzeit nur drei Abgeordnete, die sich individuell zur Fatwa gegen Najafi geäußert haben: Volker Beck, Omid Nouripour und Ruprecht Polenz. Demgegenüber schwiegen die Gremien des Bundestages ebenso wie die im Bundestag vertretenen Parteien: Auf ihren Homepages findet sich zu Shahin Najafi kein Wort.

Und die zahllosen Musiker, Dichter, Intellektuellen und Friedensbewegte, die Shahin seinem Schicksal überlassen? Über sie schweigt des Sängers Höflichkeit.