Manchmal ist der Weg zur Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert

Über das Atomabkommen mit Iran und seine Folgen

Von Matthias Küntzel

Hamburg, 23. Juli 2015

Beim Atomabkommen mit Iran steckt der Teufel nicht im Detail, sondern in der Substanz. Ursprünglich ging es bei den Iran-Verhandlungen darum, eine Grenze zwischen ziviler und militärischer Atomenergie ziehen. Später wurden die Parameter verschoben. Inzwischen geht es nicht mehr darum, ob Iran Atomwaffen bauen kann, sondern um die Frage, wie lange das Regime hierfür braucht.

Im Wiener Abkommen vom 14. Juli 2015 ist das „breakout window“, also die Zeitspanne, die für den Bau der Bombe erforderlich ist, mit einem Jahr definiert. Um diesen Abstand zu gewährleisten, sieht das Abkommen eine stark verminderte Kapazität für die iranische Urananreicherung und die Plutoniumerzeugung vor.[1]

Mit diesem Zustand könnte man leben, gäbe es da nicht zwei Tatbestände, die die gute Stimmung verderben. Das erste große Problem ist die Frist: Die Existenz des komfortablen „breakout windows“ ist auf 10 bis 15 Jahre begrenzt.

Direkt danach wird das Regime mit dem Segen der Staatengemeinschaft sämtliche Bombenrohstoffe ohne Einschränkung produzieren dürfen. Dann wird „die ,breakout time‘ auf nahezu Null schrumpfen“, erklärte US-Präsident Obama in einem Interview.[2] Dann kann der Bau einer Bombe binnen weniger Wochen erfolgen.

Ein „Manhattan-Projekt“ à la Iran

Es kommt bei einem langfristigen Abkommen auf die Richtung an. Bei diesem Deal ist die Richtung klar: Irans Ambition, nach 15 Jahren atomwaffenfähig zu sein, zieht sich wie ein roter Faden durch die Vereinbarung. Nehmen wir das Beispiel der Plutoniumverarbeitung, ein Gebiet, auf dem der Iran Nachholbedarf hat.

Nach amerikanischer Darstellung hatte Iran noch im Abkommen von Lausanne (April 2015) erklärt, „unbefristet“ auf die Plutoniumgewinnung durch Wiederaufarbeitung verzichten zu wollen.[3] Im jetzt verabschiedeten Abkommen rückt das Land davon ab und behält sich vor, nach 15 Jahren Plutonium zu extrahieren.[4]

Bis dahin will Teheran den Einstieg in die Plutoniumindustrie geschafft haben. So sollen laut Abkkommen am Standort des modernisierten Arak-Reaktors „Heiße Zellen, abgeschirmte Zellen oder abgeschirmte Handschuhboxen in einer Größe von bis zu 6 Kubikmetern“ gebaut und betrieben werden.[5]

Derartige Zellen werden benötigt, um kostbare Inhaltsstoffe aus bestrahlten Brennelementen herauszulösen, sei es Molybdän 99 für medizinische, sei es Plutonium 239 für militärische Zwecke.

Während der Übergangsfrist soll das Regime dort lediglich „zerstörungsfreie Nachbestrahlungs-Untersuchungen“ mit Brennelementen durchführen dürfen. „Zerstörungsfrei“ bedeutet: Das im bestrahlten Brennstoff gebundene Plutonium wird nicht freigesetzt.

Dabei soll es aber nicht bleiben: „Die 5+1 werden ihre Anlagen zur Durchführung von zerstörenden Testreihen mit iranischen Spezialisten, wie vereinbart, zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Abkommen.

Das Abkommen bietet iranischen Spezialisten also Einführungskurse in eine Technik, mit der Plutonium extrahiert werden kann.[6] Auf diese Weise fördern die 5+1, was sie einmal verhindern wollten: Irans Einstieg in die Plutoniumtechnologie.

Doch es geht noch weiter. Ein wunder Punkt in dem Abkommen, über den die Kommentatoren schamvoll schweigen, betrifft die Genehmigung von Techniken, wie sie „für einen nuklearen Sprengkörper“ oder „für die Entwicklung eines nuklearen Sprengkörpers geeignet“ sind.[7] Wer hatte die Idee, derartige Themen im Abkommen zu erwähnen? Hier ist sogar ein ganzes Kapitel mit dem Titel „Aktivitäten, die zum Design und der Entwicklung eines Atomsprengkörpers beitragen“ überschrieben.[8] Lässt sich drastischer dokumentieren, wohin die Reise geht?

Gleichzeitig werden schon im Vorfeld von „Tag X“ immer mehr Beschränkungen gekippt: Nach 5 Jahren entfällt laut Wiener Abkommen das allgemeine Waffenembargo für Iran, nach acht Jahren dürfen auch Bauteile für nuklear bestückbare Mittel- und Langstreckenraketen nach Teheran geliefert werden, nach 8 ½ Jahren darf Teheran seine Forschungen an Hochleistungszentrifugen um den Faktor 30 ausweiten und nach 10 Jahren seine Anreicherungskapazität vervielfachen.

Natürlich sind Irans sunnitische Nachbarn über diese Dynamik alarmiert. Irans Projekte werden das atomare Wettrüsten in der Region keineswegs verhindern, sondern viel eher anstacheln: Keine sunnitische Macht der Region kann es sich erlauben, in 10-15 Jahren ohne Gegenmittel dazustehen. Dieses Abkommen wird den „Frieden und die Sicherheit in der Region“ nicht erhöhen, wie es in seinem Vorwort heißt, sondern Unsicherheit und Krieg.

Hat man aber wenigstens während der 10-15 Jahre, für die das „breakout window“ gilt, seine Ruhe? Leider nicht. Kommen wir also zu dem zweiten Tatbestand, der die verheißungsvollen Hoffnungen durchkreuzt: Der Verzicht auf wirksame Kontrollen.

Die Vorstellung von der einjährigen Vorwarnzeit setzt voraus, dass das „breakout window“ für die Außenwelt wirklich offen steht. Sie unterstellt, dass Irans Revolutionsregierung so dumm ist, dass sie das, was verboten ist, vor aller Welt praktiziert, nämlich in den sogfältig kontrollierten Anlagen von Natanz, Fordow oder Arak. Diese Annahme ist aber absurd.

Schon immer war das Kennzeichen der iranischen Atomwaffenpolitik dessen Intransparenz. Seit Jahren weigert sich das Regime, die Fragen der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) über seine Atomwaffenexperimente zu beantworten. Wiederholt hat es seine Anlagen heimlich errichtet und der Kontrolle entzogen. Immer wieder bedurfte es geheimdienstlicher Informationen, um deren Existenz zu beweisen.

“Wir konnten und können deshalb nur eine Vereinbarung akzeptieren”, erklärte der deutsche Außenminister im April 2015, “die kein Vertrauen gegenüber Iran voraussetzt”, sondern ganz im Gegenteil sicherstellt, “dass es umfassendere und intensivere Kontrollen gibt als jemals zuvor. … Dazu gehören unangekündigte Inspektionen aller Anlagen.”[9]

Es reicht also nicht, wenn das Kontrollsystem in den bereits bekannten Anlagen Natanz oder Arak funktioniert. Entscheidend ist das Zugangsrecht der IAEA-Kontrolleure zu den nicht-deklarierten Anlagen; entscheidend ist das Recht auf Überraschungsinspektionen. Gewährt das Wiener Abkommen der IAEA dieses Recht? Hier begeben wir uns auf ein wenig bekanntes Terrain. Schauen wir uns das Safeguards-System zunächst an.

Welche Art von Kontrolle verlangt der Atomwaffensperrvertrag?

Der Atomwaffensperrvertrag, den 1968 auch der Iran unterschrieb, verlangt von seinen Mitgliedern, Kontrollmaßnahmen zu akzeptieren, die mit der UN-Behörde IAEA „nach Maßgabe ihres Sicherheitssystems“ auszuhandeln sind. Die Inspekteure sollen dafür bürgen, dass die Atomenergie ausschließlich friedlichen Zwecken dient.

Das „maßgebliche“ Sicherheitssystem der IAEA ist mittlerweile das 1997 beschlossene „Zusatzprotokoll“, das für die meisten Unterzeichner des Atomwaffensperrvertrages gilt. 146 Staaten hatten es Anfang Juli 2015 unterzeichnet; in 126 Staaten ist es bereits in Kraft, nicht aber im Iran.

Das Zusatzprotokoll regelt die Bedingungen, unter denen IAEA- Inspektoren ihre Kontrolltätigkeit durchführen. Es trägt der Erfahrung Rechnung, dass illegale Atomaktivitäten in der Regel nicht in den offiziell deklarierten Anlagen, sondern in nicht-deklarierten Einrichtungen stattfinden, deren Adresse niemand kennt.

Diese Erfahrung machte die IAEA insbesondere Anfang der 90er Jahre im Irak. Hier wurden den Inspektoren unter dem Vorwand, es handele sich um die Paläste Saddam Husseins, der Zutritt zu bis dato unbekannten, aber inspektionsrelevanten Anlagen verweigert.

Deshalb bestimmt Artikel 4 des Zusatzprotokolls, dass die Inspektoren im Falle eines konkreten Verdachts „jede Örtlichkeit“ („any location“) betreten dürfen, wobei die IAEA ihre Inspektion „mindestens 24 Stunden“ vorher anzukündigen hat. Falls die Inspektoren bestimmte Einrichtungen innerhalb einer Anlage aufsuchen wollen, beträgt die Ankündigungsfrist „mindestens zwei Stunden, wobei diese Zeit bei außergewöhnlichen Umständen auch unterhalb von zwei Stunden liegen kann.“[10]

Iran gehört zu den wenigen Staaten der Welt, die offenbar wichtige Gründe haben, derartige Kontrollen zu scheuen. Schon im September 2003 rief die IAEA Teheran dazu auf, das Zusatzprotokoll zu unterschreiben. Einen Monat später erklärte sich das Regime in der sogenannten “Teheraner Erklärung” bereit, dem “Protokoll” beizutreten.

Dies aber entpuppte sich als ein Trick, um europäische Zugeständnisse zu erlangen: Das “Protokoll” wurde zwar unterschrieben. Es trat aber niemals in Kraft, da das iranische Pseudoparlament die Ratifizierung verweigerte. Der damalige iranische Verhandlungsführer, der diesen trickreichen Zickzack- Kurs einfädelte, hieß Hassan Rohani und ist heute iranischer Präsident.[11]

Zehn Jahre später war auch den 5+1 – Mächten die Notwendigkeit des iranischen Beitritts zum Zusatzprotokoll klar. Als sich die 5+1 und der Iran im Genfer Abkommen von 2013 auf die „Elemente einer umfassenden Lösung“ einigten, markierte die Forderung „Ratify and implement the Additional Protocol“ einen der Eckpunkte.[12]

Noch Anfang März 2015 machte Barak Obama den Abschluss des Atomdeals davon abhängig, dass die Iraner “die Art von Überwachung akzeptieren, … der sie jedenfalls noch nicht zugestimmt haben.”[13] Man werde andernfalls den Verhandlungstisch verlassen.

Doch das Regime blieb stur. Ende März 2015 wies es die erneute Forderung von IAEA-Direktor Yukiya Amano, unangekündigte Inspektionen zuzulassen, brüsk zurück. Mit dieser Forderung, erklärte ein Sprecher Teherans, würde Amano den Erfolg der Atomgespräche gefährden.[14] Damit war klar, dass Iran das Atomabkommen nur dann unterzeichnet, wenn es sich den Kontrollbestimmungen des Sperrvertrags auch weiterhin entziehen kann.

Wie aber reagierten die Großmächte der 5+1, die sich damit brüsten, dem Iran das wirksamste Inspektionsregime aller Zeiten abgetrotzt zu haben? Sie kippten um und zogen stillschweigend ihre Forderung nach Ratifizierung des Zusatzprotokolls zurück. Auch Außenminister Steinmeier, der noch kurz zuvor versprochen hatte, keine Vereinbarung ohne unangekündigte Inspektionen zu akzeptieren, fiel um.

Kontrolle der Kontrolleure

Teheran, heißt es in dem jetzt verabschiedenen Abkommen, werde lediglich „vorläufig“ (provisionally) das Zusatzprotokoll anwenden“ und „mit dessen Ratifizierung innerhalb des im Anhang V dargelegten Zeitrahmens verfahren.“[15]

Doch lässt sich auch in Anhang V ein verbindlicher „Zeitrahmen“ nicht finden. Stattdessen wird hier die Hoffnung geäußert, dass der Iran im achten (!) Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens das Zusatzprotokoll ratifiziert. Doch selbst dies will Teheran nicht garantieren: „Teheran wird sich [in 2023] darum bemühen, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren“, heißt es in dem Abkommen.[16]

Hier muss man wirklich staunen: Die ganze Welt ist sich einig, dass gerade der Iran aufgrund seiner Tricksereien und Betrügereien das Zusatzprotokoll ratifizieren muss. Doch obwohl das Regime in diesem entscheidenden Punkt blockiert, stimmen die Weltmächte und Deutschland dem Atomdeal zu. Sie wollen die Iran-Sanktionen aufheben und ein Land mit bislang eingefrorenen Geldern in Höhe von 100 bis 150 Milliarden Dollar überschütten, das sich weiterhin weigert, die Kontrollauflagen des Atomwaffensperrvertrags zu erfüllen.

Eigentlich müsste jetzt die ganze Welt aufstehen und an die Wiener Verhandlungsführer diese eine Frage richten: Warum habt ihr das gemacht?

Die Regelung, auf die sich die 5+1-Mächte stattdessen einließen, stachelt zu weiteren Tricks und Betrügereien geradezu an. Was passiert gemäß dem Wiener Abkommen, falls die IAEA-Kontrolleure aufgrund von Hinweisen zu einem bis dato unbekannten iranischen Ort Zutritt erhalten wollen, weil sie befürchten, dass dort an der Bombe gearbeitet wird?

Zunächst legt das Abkommen fest, dass Inspekteure mit amerikanischer oder israelischer Staatsangehörigkeit von Inspektionen im Iran ausgeschlossen sind.[17]

Inspekteure anderer Nationen müssen erstes, sobald sie einen Verdacht haben, die Gründe hierfür darlegen und die iranischen Behörden um eine Klarstellung bitten. Damit ist das Regime vorgewarnt.

Sollte sie die iranische Klarstellung nicht befriedigen, „dürfen“ die IAEA-Kontrolleure in einem zweiten Schritt einen Zugang zu dem besagten Ort beantragen. Hierbei müssen sie dem Regime die Ursache für ihren Verdacht darlegen und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Diese Bedingung wird die IAEA aber nur höchst selten erfüllen können, will sie mögliche Informanten nicht ans Messer liefern.

Doch selbst dann, wenn sie dieser Nötigung Folge leistet, kann der Iran weiter blocken. Denn im nächsten Schritt darf das Regime der IAEA einen alternativen Vorschlag zur Problemlösung unterbreiten, der die Vor-Ort-Inspektion angeblich überflüssig macht.

Falls die IAEA den Alternativvorschlag nicht akzeptiert, bleibt ihr ein Zugang auch weiterhin verwehrt. Denn jetzt erhält Teheran Gelegenheit, den Konflikt mit Hilfe einer „Joint Commission“ zu lösen. Diese setzt sich aus je einem Vertreter der 5 +1, sowie der EU sowie Irans zusammen und soll Konflikte bei der Umsetzung des Atomabkommens regulieren.

Falls auch dieser Versuch der Problemlösung scheitert, würde diese Kommission im Konsens oder mit einer Mehrheit von mindestens 5 Stimmen einen Weg empfehlen, um die Sorgen der IAEA zu lösen.[18]

Es ist ausgeschlossen, all diese Schritte in 24 Tagen zu absolvieren, wie es das Abkommen suggeriert. In der Praxis wird der Iran die Abläufe solange in die Länge ziehen, bis alle für die IAEA wichtigen Spuren beseitigt sind. Anstatt den Kontrolleuren einen Zugang nach 24 Stunden zu garantieren, hat das Atomabkommen die Behinderung der Inspektoren institutionalisiert.

Wir sehen, dass die Führung Irans von wirklicher Transparenz auch künftig nichts wissen will. Die Tatsache, dass sich die Weltmächte und Deutschland damit abfinden, ist ebenso unentschuldbar wie der Versuch, dieses Versagen zu vertuschen.

Denn die Folgen sind gravierend: Anstatt „ein Meilenstein für nukleare Nichtverbreitung“ zu sein, wie Außenminister Steinmeier behauptet,[19] hat dieses Abkommen einen verheerenden Präzedenzfall geschaffen und den Atomwaffensperrvertrag und sein Kontrollsystem desavouiert. Zweitens aber kann sich Teheran bei derart „scharfen“ Kontrollen schon vor Ablauf der 15 Jahre dazu entscheiden, die Bombe zu bauen.

So oder so, ob nach Ablauf oder während der 15 Jahre: Das Abkommen, das das iranische Atomwaffenprojekt zu stoppen vorgibt, bereitet ihm den Weg.

Anmerkungen:

[1] Das Regime verpflichtet sich, in den kommenden 15 Jahren Uran ausschließlich in der Natanz-Anlage und lediglich bis zu 3,67 Prozent anzureichern; seine niedrig angereicherten Uranbestände werden für diesen Zeitraum auf 300 kg beschränkt. Der Schwerwasserreaktor Arak wird umgebaut und künftig mit halber Leistung sowie mit angereichertem Uran statt Natururan betrieben, was die Menge des anfallenden Plutoniums reduziert. Alle bestrahlten Brennelemente dieses Reaktors werden ins Ausland verbracht.

[2] Michael R. Gordon and David E. Sanger, With Details of Iran Deal Still in Flux, White House Opens Sales Effort, in: New York Times, 7. April 2015.

[3] http://www.timesofisrael.com/full-text-of-iran-nuke-deal-parameters-as-set-out-by-state-department/, S. 3.

[4] Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA), Vienna, 14 July 2015, S. 25f. Das 159 Seiten umfassende Dokument findet sich auf http://justsecurity.org/wp-content/uploads/2015/07/271545626-Iran-Deal-Text.pdf .

[5] JCPOA, S. 25.

[6] JCPOA, S. 26. : „However, the E3/EU+3 will make available their facilities to conduct destructive testing with Iranian specialists, as agreed.“

[7] JCPOA, S. 145f: “The Joint Commission will perform the following functions: … Review and approve in advance, upon request by Iran, the design, development, fabrication, acquisation, or use for non-nuclear purposes of multi-point explosive detonation systems suitable for a nuclear explosive device and explosive diagnostic systems (streak cameras, traming cameras and flash x-ray cameras) suitable for the development of a nuclear explosive device, as provided for in paragraphs 82.2 and 82.3 of Annex I.”

[8] JCPOA, S. 45: „Activities which could contribute to the design and development of a nuclear explosive device“.

[9] Frank-Walter Steinmeier, Umfassendere Kontrollen als jemals zuvor, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.April 2015, Hervorhebung von mir.

[10] International Atomic Energy Agency, Model Protocol Additional To The Agreement(s) Between State(s) and the International Atomic Energy Agency For The Application Of Safeguards (INFCIRC/540), Vienna, September 1997. Da nach Maßgabe führender Safeguards-Experten auch diese Regelung für ein Land wie Iran nicht ausreicht, forderten sie während der Verhandlungen ein “Zusatzprotokoll Plus“.

[11] Ausführlich hierzu: Matthias Küntzel, Die Deutschen und der Iran, Berlin 2009, S. 255ff.

[12] „Ratify and implement the Additional Protocol, consistent with the respective roles of the President and the Majlis [Iranian parliament]”, heißt es in der “Genfer Erklärung” unter der Überschrift “Elements of the final step of a comprehensive solution”. Diese Erkärung findet sich auf: http://edition.cnn.com/2013/11/24/world/meast/iran-deal-text/ .

[13] Agence France-Presse, US will ,walk away’ if verifiable Iran nuclear deal not reached, auf: http://www.globalpost.com/article/6411792/2015/03/08/us-will-walk-away-if-verifiable-iran-nuclear-deal-not-reached .

[14]Amir Vahdat, Iran says no snap inspections of nuclear sites, 24. März 2015, auf: http://www.huffingtonpost.com/2015/03/24/iran-no-un-nuclear-inspec_n_6935818.html?utm_hp_ref=world&ir=WorldPost

[15] JCPOA, S. 9.

[16] „Iran will: Seek, consistent with the Constitutional roles of the President and Parliament, ratification of the the Additional Protocol.“; JCPOA, S. 158.

[17] JCPOA, S. 39f.

[18] JCPOA, S. 42f.

[19] Pressemitteilung des Auswärtigen Amts vom 14. Juli 2015.